Ziele
Als Verbundgruppe des Möbelhandels sind wir ausschließlich unseren Mitgliedsunternehmen verpflichtet. Diese sind auch Gesellschafter unseres Unternehmens.
Satzungsgemäß liegt der Zweck des Einrichtungspartnerrings in der wirtschaftlichen Förderung der Gesellschafter und deren Unternehmen in der Möbel- und Einrichtungsbranche. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere
- die Organisation und Durchführung des gemeinschaftlichen Einkaufs und dessen Zentralregulierung mit dem Ziel der Erlangung von Einkaufsvorteilen für die einzelnen Gesellschafte.
- die Entwicklung beziehungsweise Koordination von zentralen Werbemaßnahmen und Vermarktungsaktivitäten zur Verbesserung der Marktposition der Gesellschafterunternehmen.




